Deutschlandweit gibt es zahlreiche Regeln zum Thema
Pausenzeiten. Da kann man schnell mal den Überblick verlieren. Damit Ihnen das
nicht passiert nun eine Übersicht über die Regelungen und Ausnahmen
Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden muss verpflichtend eine 30-minütige Pause durchgeführt werden. Hierbei kann uneingeschränkt entschieden werden zu welchem Zeitpunkt diese durchgeführt wird. Sobald eine Arbeitszeit von 9 Stunden erreicht wird, muss eine 45-minütige Pause durchgeführt werden. Auch hier gibt es keinerlei Beschränkungen in der Durchführung.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren sieht dies allerdings etwas anders aus. Wird hier eine Arbeitszeit von 4,5 Stunden erreicht muss eine 30-minütige Pause durchgeführt werden. Hierbei darf die Pause erst frühsten eine Stunde nach Arbeitsbeginn begonnen werden. Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden müssen Jugendliche mindestens eine 60-minütige Pause einhalten. Hierbei kann die Pause gesammt oder ab 15-minütigen Blöcken aufgesplittet werden.
Eine Ruhepause bezeichnet hierbei die Unterbrechung der Arbeitszeit in der keinerlei Arbeit verrichtet werden darf. Hierbei darf der Arbeitgeber auf Grundlage des Direktionsrechtes entscheiden, wann die Pausen abgehalten werden, unter Einhaltung der vom Betriebsrat oder dem Tarifvertrag geregelten Pausenregeln. Allerdings darf der Arbeitnehmer hierbei nicht in der freien Gestaltung seiner Pause beeinflusst werden. Zudem darf in dieser Zeit keine Arbeitsbereitschaft bestehen. Ferner muss trotzdem sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer die Pausenzeiten einhalten, da sonst erhebliche Strafen drohen.
Pausen unter 15 Minuten gelten gesetzlich nicht als Pausen. In bestimmten Branchen gibt es hier allerdings Ausnahmen.
So dürfen in Verkehrs- und Schichtbetrieben auch weniger als 15 Minuten Pause gemacht werden, um beispielsweise einen Fahrplan nicht zu behindern. Ebenfalls sind Landwirtschaftsbetriebe während der Ernte- und Bestellungszeit von den Regeln ausgenommen. Ebenfalls sind Rufbereitschaften während er Ruhezeit, sowie die Personen, die den Pflegeberuf oder die Betreuung von Personen ausüben.
Zudem darf man laut Paragraf 14 ArZG in Notfällen Ruhezeiten und gesetzliche Pausenzeiten unterschreiten, wenn es sich um Arbeiten handelt, die man keinesfalls aufschieben kann. Hierzu zählen Personen die in der Pflege, Betreuung und Behandlung von Personen tätig sind. Auch Tätigkeiten in der Forschung, Lehre oder bei Vor- und Abschlussarbeiten sind von der Ausnahme betroffen. Ebenfalls Personen deren Tätigkeitsfeld die Behandlung und Pflege von Tieren betrifft. Und natürlich bestimmte Unternehmen die essenziell für die Versorgung sind, wie in der Rohstoffverarbeitung oder der Lebensmittelindustrie.
Pausen sind verpflichtend und werden über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Der Arbeitgeber hat in Deutschland aufgrund des Direktionsrechts die Weisungsbefugnis eine Pause zu erteilen. Für jeden Mitarbeiter die Arbeitszeit und die jeweiligen Pausenzeiten im Kopf zu haben ist jedoch eine sehr schweißtreibende Aufgabe. Vorallem wenn dies nicht die einzige Aufgabe ist. Da kann man schnell mal den Überblick verlieren. Die Nichteinhaltung von Pausenzeiten reißt ein großes Loch in den Geldbeutel, denn ein Verstoß zieht eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 15.000 Euro mit sich. In Fällen in dem Arbeitnehmer aktiv vom Arbeitgeber angehalten werden keine Pausen durchzuführen, handelt es sich sogar um eine Straftat. Daher wird empfohlen spezielle Softwaren zur automatischen und gleichzeitig rechtskonformen Erfassung der Arbeitszeiten zu nutzen.
Easytime.me hilft Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Pausenzeiten nach der aktuellen Rechtslage zu erfassen und zu verarbeiten. Hierbei unterstützen wir Sie mit diversen Administrationstools, um nervige und kostspielige Fehler zu vermeiden.
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